Hexen
Die Walpurgisnacht (auch Hexenbrennen) ist ein traditionelles nord- und mitteleuropäisches Fest am 30 April. Der Name leitet sich von der heiligen Walburga ab, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde. Die Walpurgisnacht war die Vigilfeier des Fests. Als „Tanz in den Mai“ hat sie wegen der Gelegenheit zu Tanz und Geselligkeit am Vorabend des Maifeiertags auch als urbanes, modernes Festereignis Eingang in private und kommerzielle Veranstaltungen gefunden.
Tatsächlich erinnert die Walpurgisnacht aber auch an Ereignisse, die alles andere als lebensbejahend sind. Während der Hetzjagden, die in der Frühen Neuzeit auf vermeintliche Zauberinnen und Zauberer veranstaltet wurden, war es gerade der angebliche Hexentanz in der Nacht zum 1. Mai, der Tausende auf den Scheiterhaufen brachte. Die Frage nach der Teilnahme am "Hexensabbat" in der Walpurgisnacht stand ebenso auf der Liste der Hexenrichter wie die nach der "Teufelsbuhlschaft". Und unter den unsäglichen Schmerzen der Tortur gestanden die meisten die absurdesten Unterstellungen.
Im Mittelater galten Menschen: mit dem besonderem Wissen; als niedrigere mythischen Wesen ,aber auch als Göttinnen. Auch bei nichtchristlichen Religionen zählten sie zu den Hexen.
Von jeher sind die Deutungen Orakelsprechende,Zaubersprechende (Hell-)Seherin und weitere in der Bezeichnung Hexe eingeschlossen . Das alles sind Attribute, die auch in der nordischen Freya, in der irischen Birgid und anderen archaischen Göttinen zugeordnet wurden.
Eine mögliche Herkunft des Archetypus „Hexe“ ist, wenn die Etymologie des englischen witch stimmt, eine Frau mit okkultem oder Naturheilwissen, die unter Umständen einer Priesterschaft angehörte. Dies ist eine Übertragung der Fähigkeiten (Heilen, Zaubern, Wahrsagen) der Göttin Freya und vergleichbarer Göttinnen in anderen Regionen auf ihre Priesterinnen, die im frühchristlichen Umfeld noch lange in der gewohnten Weise agierten. Mit dem Vordringen des Christentums wurden die heidnischen Lehren und ihre Anhänger dämonisiert.. Sie verfügten über umfangreiche Kenntnisse, die sie einsetzten, um Kranken zu helfen. Im Bereich der weiblichen Gesundheitsfürsorge lag ihr Spezialwissen. Sie halfen bei Geburten und berieten in Fragen von Fruchtbarkeit oder Empfängnisverhütung. Man wusste, dass diese Frauen manche ihrer Kräuter nur bei Vollmond pflückten, an bestimmten Tagen, zu festgesetzten Zeiten. Diese magischen Handlungen, von denen bekannt war, dass sie aus den heidnischen Zeiten stammten, waren suspekt. Sich in diesen Sachen auszukennen, konnte nicht mit rechten Dingen zugehen. Man nahm an, dass hier der Teufel seine Hand im Spiel hatte und begann, Frauen, von denen man annahm, dass sie mit Satan paktierten, zu verfolgen, zu foltern und zu töten.
Wenn eine Hexe, die bei der Anklage eine andere Person belastet oder der armselige Rederei bezichtigt, so steht diese gleich unter Verdacht der Hexerei.
Egal was eine anscheinende Hexe beim Prozess aussagt, wird ihr immer ein Strick daraus gedreht.Es ist gleich ein Indiz, da sie sowieso schlecht und sündhaft war.Auch wenn sie ohne Sünde gelebt hatte,sagte man so würden Hexen ihr Gesicht wahren.Es wird angeordnet, die Frau ins Gefängnis zu schleppen und seht,da hat man gleich ein neues Indiz.Den sie zeigt dann entweder Furcht oder sie tut es nicht.Zeigt sie Furcht wegen der Folter,sagt man sie habe ein schlechtes Gewissen.Zeigt sie keine Furcht, weil sie auf ihre Unschuld vertraut, sagt man, es sei eine ganz besondere Eigentümlichkeit der Hexen, daß sie sich unschuldig stellen und den Kopf nicht senken. Darauf hin wird sie schleunigst zur Folter geschleppt. Ehe sie gefoltert wird, wird sie vom Henker beiseite geführt und damit sie sich nicht mit Zaubermittelchen gegen Schmerzen gefeit macht,nach solchen abgesucht, indem er ihr am ganzem Körper die Haare abschert und sie selbst dort, wo man ihr Geschlecht erkennen kann, schamlos beschaut.
Hier auf wird sie gefoltert, damit sie sich schlechtweg für schuldig erkläre. So wird sie nach diesem Geständnis ohne Bedenken hingerichtet. Gesteht sie nicht, so wird die Folter zwei, drei, vier Male wiederholt.
Bricht sie jedoch trotz mehrmaliger Folterung immer noch nicht ihr Schweigen,verzerrt sie am Ankämpfen gegen die Schmerzen ihr Gesicht. Erleidet sie eine Ohnmacht, dann rufen die Henker, sie lache und schlafe in der Tortur, sie gebrauche einen Schweigezauber und sei nun um so schuldiger.
Geschieht es aber, daß irgendeine Angeklagte unter solchen Folterqualen den Geist aufgibt, dann behaupten sie, der Teufel habe ihr das Genick gebrochen. Stirbt die Frau aber nicht, wagen ängstliche Richter nicht, sie ohne neue Indizien zu Foltern, noch ohne Geständnis zu verbrennen. Sie wird sie im Kerker festgehalten und an festere Ketten angelegt um sie über 1 Jahr mürbe zu machen. Solange bis sie unterliegt. Inzwischen schickt man einen unwissenden Priester zu ihr.Wenn sie sich nicht schuldig bekenne, versichert er ihr es, gebe schlechtweg keine Rettung für ihre Seele. Darum könnte sie nicht mit dem Sakramenten versehen werden .
Wenn eine Hexe, die bei der Anklage eine andere Person belastet oder der armselige Rederei bezichtigt, so steht diese gleich unter Verdacht der Hexerei.
Egal was eine anscheinende Hexe beim Prozess aussagt, wird ihr immer ein Strick daraus gedreht.Es ist gleich ein Indiz, da sie sowieso schlecht und sündhaft war.Auch wenn sie ohne Sünde gelebt hatte,sagte man so würden Hexen ihr Gesicht wahren.Es wird angeordnet, die Frau ins Gefängnis zu schleppen und seht,da hat man gleich ein neues Indiz.Den sie zeigt dann entweder Furcht oder sie tut es nicht.Zeigt sie Furcht wegen der Folter,sagt man sie habe ein schlechtes Gewissen.Zeigt sie keine Furcht, weil sie auf ihre Unschuld vertraut, sagt man, es sei eine ganz besondere Eigentümlichkeit der Hexen, daß sie sich unschuldig stellen und den Kopf nicht senken. Darauf hin wird sie schleunigst zur Folter geschleppt. Ehe sie gefoltert wird, wird sie vom Henker beiseite geführt und damit sie sich nicht mit Zaubermittelchen gegen Schmerzen gefeit macht,nach solchen abgesucht, indem er ihr am ganzem Körper die Haare abschert und sie selbst dort, wo man ihr Geschlecht erkennen kann, schamlos beschaut.
Hier auf wird sie gefoltert, damit sie sich schlechtweg für schuldig erkläre. So wird sie nach diesem Geständnis ohne Bedenken hingerichtet. Gesteht sie nicht, so wird die Folter zwei, drei, vier Male wiederholt.
Bricht sie jedoch trotz mehrmaliger Folterung immer noch nicht ihr Schweigen,verzerrt sie am Ankämpfen gegen die Schmerzen ihr Gesicht. Erleidet sie eine Ohnmacht, dann rufen die Henker, sie lache und schlafe in der Tortur, sie gebrauche einen Schweigezauber und sei nun um so schuldiger.
Geschieht es aber, daß irgendeine Angeklagte unter solchen Folterqualen den Geist aufgibt, dann behaupten sie, der Teufel habe ihr das Genick gebrochen. Stirbt die Frau aber nicht, wagen ängstliche Richter nicht, sie ohne neue Indizien zu Foltern, noch ohne Geständnis zu verbrennen. Sie wird sie im Kerker festgehalten und an festere Ketten angelegt um sie über 1 Jahr mürbe zu machen. Solange bis sie unterliegt. Inzwischen schickt man einen unwissenden Priester zu ihr.Wenn sie sich nicht schuldig bekenne, versichert er ihr es, gebe schlechtweg keine Rettung für ihre Seele. Darum könnte sie nicht mit dem Sakramenten versehen werden .
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen