Erotik ist Hexenwerk
Das Keuschheitsgelübde, wie es auch heute noch Gesetz innerhalb der katholischen Kirche ist, war keine Verordnung, die es von Beginn
der Christianisierung gab. Erst im 4. Jhd. als die Askesebewegung sich vom
sündigen Fleisch befreien wollte, begann man auf den Konzilen darüber
nachzudenken. Lange noch erhielte
sich das Gewohnheitsrecht, dass Priester nicht verheiratet sein durften.
In den Zeiten des Übergangs gab es das ungeschriebene Gesetz, dass verheiratete Priester auch unter einem Dach mit ihrer Frau leben durften. Als sich schließlich rund um die Jahrtausendwende eine konsequente Einhaltung des Zölibats durchsetzte, war die der Anfang einer asexuellen Bewegung und machte die Frauen zu den Hauptsünderinnen.
In den Zeiten des Übergangs gab es das ungeschriebene Gesetz, dass verheiratete Priester auch unter einem Dach mit ihrer Frau leben durften. Als sich schließlich rund um die Jahrtausendwende eine konsequente Einhaltung des Zölibats durchsetzte, war die der Anfang einer asexuellen Bewegung und machte die Frauen zu den Hauptsünderinnen.
Nonnen und Mönch leben zusammen:
Im ausgehenden ersten Jahrtausend lebten Mönche
und Nonnen in den Klöstern unter einem Dach. Die daraus entstandenen
Konkubinate waren völlig legitim und wurden von der Kirche zunächst akzeptiert.
Geistliche, die erst später zu Priestern berufen wurden und daher verheiratet
waren, durften es auch weiterhin bleiben. Auch auf der weltlichen Ebene
herrschte ein entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern. In den Städten
wurde ein freizügiges Badewesen populär, das durchaus lustbetont beide
Geschlechter zum Bade und anderen Freuden zusammenbrachte. Badehäuser gab es
auch in den Klöstern. Allmählich setzt sich aber das Zölibat durch. Vor allem
durch die immer mächtiger werdenden Mönchsorden. Die Mönche hatten im Volk mehr
Anhänger als die Priester. Papst BenediktVII. verordnete schließlich im Jahr
1018, dass Kinder von Priestern Leibeigene der Kirche auf Lebzeit werden
mussten und stellte bald darauf die Frauen der Priester am den Pranger:
Sie wurden Konkubinen gleichgestellt. Papst Leo
IX.(1049-1055) ging noch einen Schritt weiter:
Die Keuschheit der Priester wurde zur Pflicht und wer
sie verletzte, machte sich der Häresie schuldig. Eine Anklage, die schon zu
dieser Zeit schreckliche Folgen haben konnte: hochnotpeinliche Verhöre sowie
immer schärfer werdende Verurteilungen. Als 1057 der Mönchspapst Hildebrand als
Gregor VII. den Thron bestieg, wurde jede Verbindung von Priestern und Frauen
als Hurerei bezeichnet. Aber die scharfe Trennung von Tisch und Bett war in
schwelender Konflikt innerhalb der Kirche, der das ganze Mittealter hindurch
bestehen sollte. Erst mit Martin Luther und der Kirchenspaltung lodert diese
Frage zu hellen Flammen auf.
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