💀 Armin Meiwes der Menschenfresser👅
Armin Meiwes (* 1. Dezember 1961 in Essen) ist ein wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter deutscher Computertechniker. Er wurde als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt, weil er Teile der Leiche seines Opfers gegessen hatte.
Leben
Meiwes’
Vater, der dritte Ehemann seiner Mutter, verließ die Familie, als
Meiwes acht Jahre alt war. Nachdem seine beiden älteren Halbbrüder nach
Berlin gezogen waren, wuchs Meiwes allein bei seiner Mutter in Essen-Holsterhausen
auf.
Im Alter von ungefähr zwölf Jahren entwickelte er die ersten kannibalistischen Fantasien. Nach eigenen Angaben wurde er dabei unter anderem durch eine Verfilmung von Daniel Defoes Roman Robinson Crusoe inspiriert.
Meiwes litt nach Einschätzung eines Psychiaters, der ihn nach der Tat untersuchte, bereits seit seiner Kindheit unter Minderwertigkeitskomplexen und einer Bindungsstörung.
Nach der Hauptschule und einer abgebrochenen kaufmännischen Ausbildung verpflichtete Meiwes sich 1981 für zwölf Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr, wo er die meiste Zeit im nordhessischen Rotenburg an der Fulda stationiert war.
Dort lebte er mit seiner Mutter in einem großen Haus im abgeschiedenen Rotenburg-Wüstenfeld. Er absolvierte eine Ausbildung zum Unteroffizier und Verwaltungsfachangestellten und beendete seinen Dienst mit dem Rang des Oberfeldwebels. Später war er als Computertechniker für ein Bankenrechenzentrum in Kassel tätig.
Das Horrorhaus
Nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 1999 suchte er über das Internet per Kontaktanzeige Menschen, die bereit waren, sich als Kannibalismus Opfer zur Verfügung zu stellen.
Die berühmte Kühltruhe
Im Februar 2001 lernte er dabei den damals 43-jährigen Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes kennen, der bis zuletzt in leitender Position bei der Siemens AG in Berlin angestellt war und nach Angaben eines Zeugen bereits in der Berliner Stricherszene den Wunsch nach Verstümmelung geäußert hatte.
Die berühmte Badewanne
Am 9. März 2001 trafen sich Meiwes und Brandes am Kasseler Bahnhof und fuhren zu Meiwes’ Haus in Rotenburg-Wüstenfeld. Meiwes gab wiederholt und ohne sich selbst zu widersprechen an, Brandes habe dort in das Abtrennen des äußeren Teiles seines Penis und den versuchten Verzehr seines Geschlechtsteils sowie in die einige Stunden später folgende Tötung durch Meiwes eingewilligt.
In einem Interview stellte Meiwes den Ablauf wie folgt dar: Brandes wünschte sich ursprünglich ein Abreißen seines Fleisches durch Bisse. Nachdem dieser Plan trotz Bemühungen misslungen war, schluckte Brandes zehn Schlaftabletten und Hustensaft, um eine Müdigkeit hervorzurufen, damit der Plan mit einem Messer fortgeführt werden könne.
Nach der Abtrennung seines Penis mit einem Messer durch Meiwes ließ sich Brandes mehrere Stunden ausbluten. Spätestens mit einem Stich in den Hals beendete Meiwes das Leben von Brandes. Möglicherweise war Brandes jedoch schon zuvor verstorben.
Danach zerlegte Meiwes die Leiche und fror Fleischstücke für den späteren Verzehr ein. Die Vorgänge wurden von Meiwes größtenteils filmisch dokumentiert. Psychiater, die Meiwes nach der Tat untersuchten, vermuteten, er habe die Identität seines Opfers annehmen und mit diesem „verschmelzen“ wollen.
Am 10. Dezember 2002 wurde Meiwes im Zuge einer Hausdurchsuchung verhaftet. Auf seine Spur kam die Polizei durch den Hinweis eines Studenten aus Innsbruck, der auf eine Kontaktanzeige von Meiwes aufmerksam geworden war. Meiwes wurde in die JVA Kassel-Wehlheiden eingewiesen.
Im Dezember 2003 wurde Meiwes vor dem Landgericht Kassel des Mordes an Brandes angeklagt. Zu Beginn des Prozesses legte Meiwes ein umfassendes Geständnis ab, wobei er jedoch betonte, dass er nicht aus sexuellen Motiven getötet habe.
Das Auto seiner Mutter
Sein Verteidiger erklärte, dass Meiwes von seinem zwanghaften Verlangen nach Menschenfleisch getrieben worden sei, und plädierte auf eine „angemessene Strafe“ wegen Tötung auf Verlangen.
Laut der Staatsanwaltschaft litt das Opfer unter einer extremen Form von Masochismus und nicht mehr kontrollierbaren Selbstvernichtungsfantasien. Sie beantragte die Verurteilung wegen Mordes, plädierte jedoch nicht auf die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.
Am 30. Januar 2004 verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht befand Meiwes für schuldfähig und stufte sein Opfer als testierunfähig ein.
Insofern sei es schuldhaft gewesen, dessen Tötungsverlangen nachzukommen. Das vorliegende viereinhalb stündige Tatvideo, das von Meiwes aufgezeichnet und in dem das Geschehen dokumentiert worden war, diente als Grundlage für die forensischen Untersuchungen.
Diese wurden von dem Mediziner Manfred Riße durchgeführt, der im September 2007 ein Buch veröffentlichte, in dem die Arbeiten besonders zu diesem Fall aufgearbeitet und dargestellt werden.
Am 22. April 2005 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall mit folgender Begründung an das Landgericht Frankfurt am Main zur Neuverhandlung: „Die Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält rechtlicher Überprüfung nicht stand“.
Die Hauptverhandlung vor der 21. Strafkammer des Schwurgerichts begann am 12. Januar 2006, am 9. Mai 2006 wurde Meiwes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe verurteilt, die das Verzehren einer Leiche nach Auffassung des Gerichtes darstellte.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung im Februar 2007. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Meiwes’ wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. Oktober 2008 nicht zur Entscheidung angenommen.
Meiwes befindet sich mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt Kassel II. Hierbei handelt es sich um eine sozialtherapeutische Anstalt. Dort trat er der „Grünen Knastgruppe“ bei, welche sich als politisch den Grünen nahestehender Gesprächs- und Selbsthilfekreis innerhalb des Gefängnisses versteht, was 2007 für Empörung vonseiten der CDU Hessen sorgte.
Der grüne Landtagsabgeordnete Andreas Jürgens gab hierzu allerdings an, dass Meiwes dadurch kein ordentliches Mitglied der Grünen geworden sei. Seine Tat bezeichnete Meiwes im Juli 2013 in einem Zeitungsinterview als falsch und „völlig abnorm“. Eine Entlassung aus der Haft war frühestens im Dezember 2017 möglich.
Im November 2017 stellte Meiwes einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft. Das Landgericht Kassel lehnte den Antrag ab, woraufhin er eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einreichte.
Das OLG verwarf mit Beschluss vom 27. September 2018 die Beschwerde, weil „das LG zutreffend angenommen habe, dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne“. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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